Bekanntmachungen

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG (Entnahmeturm Eixendorf)

picture_as_pdf Bekanntmachung

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 30.11.2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.

Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf, Amtsblatt Nr. 5/2025,
vom 24.01.2025, bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald für jedermann öffentlich zur Einsicht aus:

 

Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Stadt Neunburg vorm Wald
Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“
Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss

picture_as_pdf Haushaltssatzung

 

Verpachtung des Grundstücks Fl.Nr. 402 der Gemarkung Neunburg vorm Wald

Die Stadt Neunburg vorm Wald verpachtet ab sofort das 10.319 Quadratmeter große Grundstück Fl.Nr. 402 der Gemarkung Neunburg vorm Wald (Dauergrünland). Zu Berücksichtigen ist die eingeschränkte, schwierige Zufahrtssituation.
Das Grundstück wird vorerst bis Ende September verpachtet, mit jährlicher Verlängerung um 1 Jahr, sofern kein Vertragsteil kündigt. Zum Ende des Pachtverhältnisses ist das Grundstück im selben Zustand (Acker/Dauergrünland) zurück zu geben, indem es sich bei Verpachtung befand. Pachtgebote sind bis zum 03.04.2025; 12:00 Uhr, an die E-Mail mail tobias.stibich@neunburg.de zu richten.
Zwingend sind Name, Anschrift, Telefonnummer und ein konkreter Pachtzins je Hektar anzugeben.
Für die Nutzung bis Ende September ist bereits der volle Pachtzins zu entrichten. Für Fragen steht Ihnen Herr Stibich (09672/9208-435, mail tobias.stibich@neunburg.de ) zur Verfügung.